Bitcoin Vererben Teil 4: Steuern

Hinweis: Ich bin kein Steuerberater, dennoch spielt das Thema Steuern beim Erben eine zentrale Rolle, daher gebe ich im folgenden einen kurzen Überblick. Die folgenden Informationen sollen allerdings lediglich der allgemeinen Orientierung dienen und können keine steuerliche Beratung ersetzen.
Bitcoin, die länger als ein Jahr privat gehalten werden, sind in Deutschland von der Einkommenssteuer auf Kursgewinne befreit. Beim Vererben oder Verschenken von Bitcoin ist das allerdings anders: Hier fällt Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Und zwar unabhängig davon, wie lange die Bitcoin gehalten wurden oder ob der Erbe sie später verkauft. Entscheidend ist allein, dass ein Vermögenswert übertragen wird – und was dieser zum Zeitpunkt der Übertragung wert ist.
1. Bitcoin ist steuerlich kein Sonderfall
Das Steuerrecht behandelt Bitcoin wie andere „sonstigen Wirtschaftsgüter“. Das heißt: Wer größere Summen vererbt oder verschenkt, muss grundsätzlich mit einer steuerlichen Belastung rechnen, abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis. Es gibt jedoch sog. Freibeträge, die nicht der Steuer unterliegen. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach der Verwandtschaft. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen (z. B. 500.000 € bzw. 400.000 €), während Freunde oder entfernte Verwandte nur geringe Freibeträge (z. B. 20.000 €) haben.
Beispiel: Werden Bitcoin im Wert von 200.000 € an ein Kind vererbt, bleibt dies steuerfrei (Freibetrag: 400.000 €). An eine befreundete Person vererbt, könnten rund 50.000 € Erbschaftsteuer anfallen.
Bitcoin-Take: Bitcoin sind steuerlich kein Sonderfall. Eine klare Testamentsgestaltung hilft, steuerliche Belastungen für Erben zu minimieren.
2. Der Wert zählt – aber welchen nimmt man?
Für die Besteuerung zählt der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erwerbs – bei einer Erbschaft also in der Regel der Kurswert am Todestag. Die Volatilität in Euro von Bitcoin kann die Bewertung erschweren, insbesondere bei Wallets, die nicht an Börsen gebunden sind.
Bitcoin-Take: Eine präzise Dokumentation im Erben-Dokument erleichtert Erben die steuerliche Abwicklung und schützt vor Nachforderungen.
3. Schenkung statt Vererbung?
Manche denken über eine vorweggenommene Erbfolge nach, also eine Schenkung zu Lebzeiten. Auch hier gilt: Die Schenkung ist steuerpflichtig, sofern die Freibeträge überschritten werden. Der Vorteil: Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig plant, kann also steuern sparen.
Aber Achtung: Auch bei Schenkungen sollte ein Nachweis über den übertragenen Wert dokumentiert werden. Und: Ein einmal verschenkter Private Key ist nicht rückholbar – wer Bitcoin verschenkt, sollte sich dieser Endgültigkeit bewusst sein.
Bitcoin-Take: Schenkungen erfordern sorgfältige Planung. Ein Erben-Dokument kann die technische Übergabe unterstützen, um Missbrauch zu verhindern.
4. Internationale Besonderheiten
Wer im Ausland lebt oder dort Erben hat, sollte sich besonders frühzeitig steuerlich beraten lassen. Je nach Konstellation kann es zu Doppelbesteuerung kommen oder dazu, dass bestimmte Übertragungen ganz anders behandelt werden als in Deutschland.
Bitcoin-Take: Internationale Erbfälle sind komplex. Eine rechtzeitige steuerliche Beratung schützt Erben vor steuerlichen Fallstricken.
5. Fazit
Steuerliche Aspekte dürfen bei der Vererbung von Bitcoin nicht übersehen werden. Man bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum, sondern unterliegt klaren steuerlichen Pflichten. Um Erben zu entlasten, sollte man:
den Verkehrswert der Bitcoin sorgfältig dokumentieren,
steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Schenkungen) nutzen,
bei internationalen Konstellationen oder Pflichtteilsansprüchen professionelle Beratung einholen.
Ein Testament und ein Erben-Dokument schaffen Klarheit und unterstützen die steuerliche Abwicklung, um den Nachlass sicher zu übertragen.